Ägyptens Finanzminister kündigt Start einer Grundsteuer-App für Mitte April an

Ägyptens Finanzminister Ahmed Kouchouk kündigte für Mitte April die Einführung einer mobilen App an, die sämtliche Grundsteuerdienstleistungen elektronisch abwickelt – von der Registrierung bis zur Zahlung. Er äußerte sich dazu während einer offenen Diskussion mit Vertretern der regionalen Grundsteuerämter. Die Beamten erläuterten zudem neue Ausnahmeregelungen, Anreize und Verfahrensvereinfachungen.

Ägyptens Finanzminister Ahmed Kouchouk gab bekannt, dass Mitte April eine neue mobile Anwendung für Grundsteuerdienstleistungen an den Start gehen wird, die es Nutzern ermöglicht, alle Prozesse von der Registrierung bis zur Zahlung elektronisch zu erledigen. Im Rahmen einer offenen Diskussionsrunde mit Vertretern der regionalen Grundsteuerämter bezeichnete er die neuen Möglichkeiten als eine außergewöhnliche Chance, Verfahren zu vereinfachen und die Leistung zu steigern.

„Wir arbeiten für die Menschen, und sie müssen eine spürbare Verbesserung der Servicequalität vor Ort erleben“, sagte Kouchouk. „Machen Sie es den Bürgern leichter – wir möchten, dass sie wissen, worauf sie Anspruch haben und was sie schulden.“ Er hofft, dass diese Dienste eine „neue Erfolgsgeschichte“ werden, und merkte an, dass bisherige Errungenschaften durch die Zusammenarbeit mit den Steuerzahlern die Ambitionen verdoppelt hätten.

Ahmed El-Sadek, Leiter der Grundsteuerbehörde, erklärte, dass die Freigrenze für selbstgenutzte Wohnimmobilien auf 8 Millionen EGP angehoben wird. Er bestätigte, dass Säumniszuschläge die ursprüngliche Steuerschuld nicht übersteigen werden und keine Steuer anfällt, wenn eine Immobilie aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgerissen oder unbrauchbar geworden ist. Erstmals können Steuerschulden und Strafen in Härtefällen erlassen werden, und es ist eine einzige Erklärung für mehrere Immobilien über verschiedene Ämter hinweg zulässig.

Khaled Abdel Ghani, CEO von e-Tax, bezeichnete die App als „entscheidenden Wendepunkt“ bei der Vereinfachung von Dienstleistungen und bekräftigte die Bereitschaft seines Unternehmens, technische Unterstützung zu leisten. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Steuerbasis zu verbreitern, die Servicequalität zu verbessern und die freiwillige Einhaltung der Vorschriften zu fördern, einschließlich Anreizen wie einem Rabatt von 25 % auf Wohnimmobiliensteuern und 10 % auf gewerbliche Immobilien bei fristgerechter Einreichung.

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