Ägyptische Steuerbehörde verlängert Gültigkeit von Mehrwertsteuerbescheinigungen bis zum 30. Juni

Rasha Abdel Aal, Leiterin der ägyptischen Steuerbehörde, kündigte eine Verlängerung der Mehrwertsteuer-Registrierungsbescheinigungen bis zum 30. Juni 2026 an. Die Entscheidung steht im Einklang mit den Anweisungen von Finanzminister Ahmed Kouchouk, um die Geschäftstätigkeit zu erleichtern und Stabilität bei Handelstransaktionen zu gewährleisten. Abdel Aal bezeichnete dies als letzte Gelegenheit, die nicht weiter verlängert werde.

Rasha Abdel Aal, Leiterin der ägyptischen Steuerbehörde (ETA), gab bekannt, dass die Gültigkeit von Mehrwertsteuer-Registrierungsbescheinigungen bis zum 30. Juni 2026 verlängert wurde. Die Entscheidung resultiert aus der laufenden Koordination zwischen den Steuer- und Zollbehörden, basierend auf den Anweisungen von Finanzminister Ahmed Kouchouk. Die Verlängerung zielt darauf ab, registrierten Steuerpflichtigen ausreichend Zeit zu geben, ihren Status zu bereinigen. Abdel Aal betonte, dass es sich hierbei um eine letzte Gelegenheit handelt, die nicht verlängert wird, und forderte diejenigen, deren Bescheinigungen am 31. März 2026 oder 18. April 2026 abgelaufen sind, auf, umgehend zu handeln. Die Erneuerungsverfahren variieren je nach Büro: Für nicht integrierte Steuerbüros sind persönliche Besuche erforderlich, während integrierte Büros und Steuerzentren elektronische Einreichungen über das SAP-System vor Ablauf der Frist akzeptieren. Abdel Aal warnte, dass eine Nichtbeachtung der Erneuerung zur Aussetzung von Geschäften im Steuersystem und zu Betriebsunterbrechungen bei staatlichen, nichtstaatlichen und Bankinstituten führen könnte. Die ETA bekräftigte ihr Engagement, Steuerpflichtige zu unterstützen und das Geschäftsumfeld im Einklang mit Ägyptens digitaler Transformation und der Entwicklung eines modernen Steuersystems zu verbessern.

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