KRA verteidigt Vorschlag zur Vorverlegung der Steuererklärungsfrist auf April

Die Kenya Revenue Authority hat ihren Plan verteidigt, die jährliche Frist für die Abgabe der Steuererklärung vom 30. Juni auf den 30. April vorzuverlegen. Als Begründung führt die Behörde vorausgefüllte Steuererklärungen und den jüngsten Anstieg der freiwilligen Compliance an. Der Vorschlag wurde erstmals vom National Treasury im Finanzgesetz 2026 eingebracht.

Während eines NTV TaxSymposiums am 19. Mai argumentierte Obell, der KRA-Kommissar für die Abteilung für Kleinst- und Kleinsteuerzahler, dass die derzeitige Frist zur Jahresmitte nicht mehr zeitgemäß sei. Er merkte an, dass viele Steuerzahler, insbesondere Arbeitnehmer, die Steuererklärungen mit Nullbeträgen einreichen, kaum einen Grund hätten, bis Juni zu warten, da die Steuererklärungen bereits vorausgefüllt seien.

Obell betonte die jüngsten Ergebnisse und erklärte, dass 97.000 neue Steuerzahler, die zuvor noch nie Steuern gezahlt hatten, innerhalb von nur vier Monaten 7,8 Milliarden KES beigesteuert hätten. Er sagte, diese freiwillige Compliance zeige, dass frühere Fristen erfolgreich sein könnten, wenn sie durch bessere Systeme unterstützt würden.

Um sich auf die Änderung vorzubereiten, plant die KRA, ab dem 1. Januar 2027 vorausgefüllte Steueraufstellungen an alle registrierten Steuerzahler zu senden, wobei Daten aus eTIMS-Rechnungen und anderen Quellen verwendet werden. Die Behörde verwies zudem auf ein aktualisiertes iTax-Dashboard, das Unternehmen eine Echtzeit-Einsicht in ihre Unterlagen ermöglicht.

Unternehmen und einige Forscher haben Bedenken hinsichtlich der zusätzlichen Compliance-Belastung im bestehenden Rahmen geäußert. Die KRA hält daran fest, dass die Verschiebung darauf abziele, Fehler und Strafen zu reduzieren, anstatt die Steuerzahler in eine Falle zu locken, und wies darauf hin, dass Länder wie Ruanda Steuererklärungen bereits bis Anfang März verlangen.

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