KRA schließt Fristverlängerung für die Einkommensteuererklärung 2025 aus

Die kenianische Steuerbehörde (Kenya Revenue Authority) hat bestätigt, dass die Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärungen 2025 nicht über den 30. Juni hinaus verlängert wird.

Die kenianische Steuerbehörde (Kenya Revenue Authority, KRA) hat bestätigt, dass die Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärungen 2025 nicht über den 30. Juni hinaus verlängert wird. Steuerpflichtige müssen ihre Erklärungen bis Dienstag um Mitternacht einreichen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Die KRA teilte mit, dass bereits Millionen von Kenianern ihre Steuererklärungen eingereicht haben. Wer die Frist versäumt, riskiert Steuerschätzungen durch die Behörde.

Die Steuerbehörde empfiehlt für die Einreichung die Nutzung von iTax, eCitizen, ihrer WhatsApp-Plattform oder des USSD-Codes *222*5#. Die Öffnungszeiten der Kontaktzentren und Huduma Centres wurden verlängert, um Steuerpflichtige bei der Einreichung zu unterstützen.

Die KRA merkte an, dass die kürzlich aufgetretenen technischen Probleme mit dem iTax-Portal behoben wurden und die Systeme nun wieder normal funktionieren.

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