Die kenianische Steuerbehörde (KRA) hat das Parlament um die Genehmigung von Gesetzesänderungen ersucht, die es ihr ermöglichen sollen, gegen Arbeitgeber vorzugehen, die von Arbeitnehmergehältern einbehaltene Rentenbeiträge nicht abführen.
Der KRA (Amendment) Bill, 2026, würde der Behörde Instrumente an die Hand geben, die bereits bei Steuerrückständen Anwendung finden. Dazu gehören behördliche Mitteilungen, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, das Einfrieren von Bankkonten sowie die Sicherstellung von Vermögenswerten nicht konformer Arbeitgeber.
Die nicht abgeführten Rentenbeiträge beliefen sich im Juni 2026 auf 66,41 Milliarden KES, nach zuvor 72,5 Milliarden KES. Bei den Rückständen handelt es sich um Gehaltsabzüge, die bei den Arbeitnehmern einbehalten, jedoch nicht an die Rentenkassen weitergeleitet wurden.
Der Generalkommissar der KRA, Adan Mohamed, erklärte am 12. Juni gegenüber dem Finanzausschuss der Nationalversammlung, dass nur etwa 12.000 Unternehmen Steuern zahlen. Er merkte an, dass die Einnahmen aus der Vermietungssteuer weiterhin weit unter dem Potenzial lägen.
Das Finanzministerium hat der KRA für das Geschäftsjahr 2026/27 ein Ziel für ordentliche Einnahmen von 2,99 Billionen KES gesetzt. Der Gesetzentwurf streicht zudem Verweise auf aufgehobene Gesetze, um das KRA-Gesetz mit der aktuellen Gesetzgebung in Einklang zu bringen.