Die kenianische Steuerbehörde (KRA) hat den Marktzinssatz für die Besteuerung von Sachbezügen sowie für fingierte Zinsen für den Zeitraum von April bis Juni 2026 auf 8 % festgesetzt. In einer Mitteilung vom Freitag, den 10. April, werden Arbeitgeber dazu aufgefordert, ihre Systeme zeitnah zu aktualisieren. Diese Anpassung ist Teil der routinemäßigen vierteljährlichen Überprüfung der Marktzinssätze.
Die kenianische Steuerbehörde (Kenya Revenue Authority, KRA) hat für den Zeitraum von April bis Juni 2026 einen Marktzinssatz von 8 % für die Besteuerung von Sachbezügen (Fringe Benefit Tax) und für fingierte Zinsen (Deemed Interest Rate) bekannt gegeben. In einer Mitteilung vom Freitag, dem 10. April, erklärte die KRA: „Der Marktzinssatz für die Besteuerung von Sachbezügen und der Satz für fingierte Zinsen wurden für den Zeitraum April bis Juni 2026 auf 8 Prozent festgesetzt.“ Die Besteuerung von Sachbezügen findet Anwendung, wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Darlehen zu Zinssätzen unter dem Marktniveau gewähren oder geldwerte Vorteile wie die private Nutzung von Dienstwagen anbieten. Der Steuerbetrag berechnet sich gemäß Abschnitt 12B des Einkommensteuergesetzes (Income Tax Act), der seit dem 12. Juni 1998 in Kraft ist, aus der Differenz zwischen dem Marktzinssatz und dem tatsächlich gezahlten Zinssatz. Dieser Satz gilt auch für Darlehen, die über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus bestehen. Fingierte Zinsen beziehen sich auf zinslose oder niedrig verzinste Darlehen an Personen, die nicht bei dem Unternehmen angestellt sind. Zudem muss eine Quellensteuer in Höhe von 15 % auf diese fingierten Zinsen einbehalten und innerhalb von fünf Arbeitstagen an den zuständigen Beauftragten abgeführt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Lohnabrechnungs- und Buchhaltungssysteme zu aktualisieren, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Strafzahlungen zu vermeiden. Diese Änderung erfolgt im Rahmen der routinemäßigen vierteljährlichen Überprüfung der Marktzinssätze durch die KRA, um die wirtschaftlichen Bedingungen widerzuspiegeln und eine konsistente Steuerverwaltung sicherzustellen.