Das Berufungsgericht hat ein Urteil des High Court bestätigt, das die Assets Recovery Agency (ARA) dazu verpflichtet, die Bankkonten des ehemaligen Gouverneurs von Nairobi, Mike Sonko, freizugeben. Die am 25. März 2026 verkündete Entscheidung wies die Berufung der ARA als unbegründet zurück. Die Konten, auf denen sich über 537 Millionen Kenia-Schilling befanden, waren wegen des Verdachts auf Geldwäsche eingefroren worden.
Am 25. März 2026 wies das Berufungsgericht die Berufung der Assets Recovery Agency (ARA) gegen ein Urteil des High Court vom Oktober 2025 zurück. Diese frühere Entscheidung hatte die ARA angewiesen, die mit dem ehemaligen Gouverneur von Nairobi, Mike Sonko, verbundenen Konten freizugeben, da es an Beweisen für Geldwäschevorwürfe fehle. Die ARA hatte argumentiert, dass gemäß Abschnitt 97 des Gesetzes über Erträge aus Straftaten und Geldwäschebekämpfung (POCAMLA) Sicherungsanordnungen bis zur Entscheidung über eine Berufung in Kraft bleiben. Die Richter entschieden jedoch, dass ein Aufschub nur für Kosten gelten könne und sie ein Urteil, das kein Handeln erfordere, nicht aussetzen könnten. 'Aus dem Urteil des High Court ergibt sich für dieses Gericht in einem Antrag auf Aussetzung nichts, was durch eine einstweilige Verfügung durchgesetzt oder unterlassen werden könnte', erklärte das Gericht. Das Urteil gibt die Konten Sonkos frei, auf denen zuvor über 537 Millionen Kenia-Schilling lagen und die wegen des Verdachts auf kriminelle Herkunft eingefroren worden waren. Sonko sieht sich seit seiner Absetzung aus dem Rathaus im Jahr 2020 rechtlichen Auseinandersetzungen gegenüber. Das Berufungsgericht merkte an, dass es eine Vollstreckung gegen eine bloße Klageabweisung nicht aussetzen könne.