Casación setzt Anhörung zur Zuständigkeit im Fall der AFA-Villa in Pilar an

Die argentinische Bundeskammer für Strafsachen (Casación Penal) hat für den 30. März eine Anhörung anberaumt, um einen Zuständigkeitsstreit über den Kauf einer Luxusvilla in Pilar durch den argentinischen Fußballverband (AFA) beizulegen, der mit Geldwäschevorwürfen gegen Fußballfunktionäre wie den Schatzmeister Pablo Toviggino in Verbindung gebracht wird. Zuvor hatte die AFA ihren Wohnsitz nach Pilar verlegt und verdächtige Zahlungen im Zusammenhang mit der Immobilie aufgedeckt.

Im Zuge der Ermittlungen gegen den argentinischen Fußballverband (AFA), der eine Luxusvilla in Pilar erworben hat und angeblich in ein Geldwäschesystem verwickelt ist, an dem der Schatzmeister des AFA, Pablo Toviggino, und andere führende Fußballspieler beteiligt waren, hat die Bundeskammer für Strafsachen eine Anhörung einberufen, um konkurrierende Zuständigkeitsansprüche zu klären.

In dem Streit stehen sich das Bundesgericht von Campana unter der Leitung von Richter Adrián González Charvay und das Wirtschaftsstrafgericht von Marcelo Aguinsky in Buenos Aires gegenüber. Die Anhörung, die für den 30. März um 11:30 Uhr angesetzt ist, wird den Parteien die Möglichkeit geben, zu argumentieren, bevor das oberste Bundesstrafgericht entscheidet, welches Gericht den Fall weiterverfolgt.

Diese Entwicklung reaktiviert die Ermittlungen, nachdem die AFA im Februar ihren Sitz nach Pilar verlegt hatte, was sie unter die Aufsicht der Provinz stellte und zu Spannungen mit der Generalinspektion der Justiz (IGJ) führte. Zuvor wurden in den Büros der AFA Dokumente beschlagnahmt, aus denen hervorging, dass mindestens 300 Millionen Pesos an Real Central SRL, den Eigentümer der Villa, für angebliche "Logistikdienstleistungen" überwiesen wurden. Der Fall verwickelt weiterhin die oberen Ränge des argentinischen Fußballs.

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