Die Staatsanwaltschaft hat für den 25. Mai in Antofagasta die formelle Anklageerhebung gegen Alberto Larraín und María Constanza Gómez, Führungskräfte der Fundación ProCultura, wegen sechs Fällen der Veruntreuung im Zusammenhang mit Vereinbarungen mit der Regionalregierung und dem Wohnungsbauministerium angesetzt. Staatsanwalt Cristián Aguilar stellte den Antrag am 10. April unter der Leitung des regionalen Staatsanwalts Juan Castro Bekios. Die Untersuchung befasst sich mit Unregelmäßigkeiten bei Geldern in Höhe von über 500 Millionen Pesos.
Das zuständige Garantiekongressgericht in Antofagasta hat den Termin für die Anklageverlesung auf den 25. Mai um 8:30 Uhr festgesetzt, nachdem der Staatsanwalt Cristián Aguilar den entsprechenden Antrag gestellt hatte. Larraín, Exekutivdirektor von ProCultura, und Gómez, die gesetzliche Vertreterin, werden als Täter von sechs vollendeten Fällen der Veruntreuung beschuldigt. Die Untersuchung konzentriert sich auf Vereinbarungen mit der Regionalregierung von Antofagasta und dem örtlichen Wohnungsbauministerium, darunter das Abkommen „Recuperación de Fachadas Zona de Conservación Histórica Antofagasta“ im Wert von 629.815.000 Pesos, das vom Gouverneur Ricardo Díaz, Gómez und Pablo López unterzeichnet wurde.
Der chilenische Rechnungshof (Contraloría General) identifizierte Unregelmäßigkeiten wie direkte Mittelzuweisungen, mangelhafte Berichterstattung und Versäumnisse bei der Buchführung. Die Ermittler untersuchen Überweisungen von mehr als 500 Millionen Pesos im Rahmen von mindestens vier Abkommen des Wohnungsbauministeriums. Dies ist der umfangreichste Teilbereich des sogenannten „Convenios“-Falls, der in Antofagasta mit Ermittlungen gegen Democracia Viva seinen Anfang nahm.
Dies ist der zweite Versuch einer formellen Anklage gegen die Beschuldigten, nachdem ein erster Anlauf im Zusammenhang mit der Regionalregierung von Santiago scheiterte, bei dem sowohl die Untersuchungshaft als auch die Aufhebung der Immunität von Gouverneur Claudio Orrego abgelehnt wurden. Larraíns Anwalt, Cristián Arias, erklärte gegenüber La Tercera: „Die Staatsanwaltschaft wird erneut argumentieren, dass eine unvollständige Ausführung von Abkommen eine Straftat darstellt. Diese These wurde bereits in Santiago mit für die Anklage verheerenden Ergebnissen zurückgewiesen.“