Staatsanwältin Sandra Patricia Orjuela hat Gorky Muñoz Calderón, den ehemaligen Bürgermeister von Neiva, sowie José Eustacio Rivera Montes und Daniel Fernando Martínez Falla wegen vorsätzlicher Rechtsbeugung angeklagt. Den drei Beschuldigten wird vorgeworfen, durch das Dekret 1066 und die Resolution 059 des Jahres 2023 den städtischen Perimeter durch die rechtswidrige Eingliederung von 1.630 Grundstücken erweitert zu haben. Das Vorgehen wurde als Korrektur kartografischer Ungenauigkeiten getarnt, änderte jedoch strukturell den Flächennutzungsplan (POT).
Die Anklage wurde vor dem vierten städtischen Strafrichter erhoben, der als Garantiekontrollinstanz fungiert. Staatsanwältin Orjuela erklärte, die Beschuldigten hätten „unter dem technischen Vorwand der Richtigstellung von Ungenauigkeiten“ gehandelt, um 1.630 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 530,0676 Hektar von ländlichem und städtischem Erweiterungsgebiet in den städtischen Perimeter einzugliedern. Dies führte zu einer Änderung der Flächennutzung, der städtischen Dichte und der Zonierung ohne erforderliche technische Studien, Abstimmung mit der CAM oder Zustimmung des Stadtrats, was einen Verstoß gegen das Gesetz 388 von 1997 darstellt.
Die Verwaltungsakte wurden Ende Dezember 2023 erlassen, kurz vor Ende der Amtszeit von Muñoz Calderón. Zur Rechtfertigung der Erweiterung nutzten sie eine nicht existierende Karte, LFU-22 – der ursprüngliche Flächennutzungsplan (Vereinbarung 026 von 2009) reichte nur bis FU-21. Ein zentraler Fall ist Grundstück 38, das sich im Besitz der Acción Sociedad Fiduciaria S.A. befindet und mittels Resolution 059 ohne rechtliche Befugnis der angeklagten Direktoren hinzugefügt wurde.
Der amtierende Bürgermeister Germán Casagua widerrief das Dekret 1066 am 17. Januar 2024 und forderte strafrechtliche sowie disziplinarische Untersuchungen. Zudem wies er Kuratorien an, Lizenzen für die betroffenen Grundstücke zu stoppen. Zwischen Dezember 2023 und Januar 2024 wurden zahlreiche Anträge auf Baugenehmigungen für diese Gebiete gestellt.
Orjuela bezeichnete die Handlungen als aus „Willkür und Schikane“ resultierend, was den Tatbestand der vorsätzlichen Rechtsbeugung in Tateinheit durch Mittäterschaft erfülle. Die Beschuldigten machten von ihrem Schweigerecht Gebrauch, und ihre Anwälte gaben an, die Vorwürfe nicht anzuerkennen. Die Anhörung wurde vertagt.