Die IV. Kammer des Nationalen Berufungsgerichts für föderale Verwaltungsstreitigkeiten (Cámara Nacional de Apelaciones en lo Contencioso Administrativo Federal) hat den Arbeitsrichter Alejandro Ojeda angewiesen, den Fall zur Arbeitsreform innerhalb von 24 Stunden abzugeben. Die Anordnung zielt darauf ab, den Zuständigkeitsstreit zu beenden und die Anfechtung der einstweiligen Verfügung der CGT durch die Regierung zu beschleunigen. Dies stellt einen weiteren Rückschlag für den Gewerkschaftsbund dar.
Die Kammer für föderale Verwaltungsstreitigkeiten wies Richter Alejandro Ojeda vom Nationalen Arbeitsgericht erster Instanz Nr. 63 an, die Akte innerhalb von 24 Stunden dringlich an die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu übertragen. Dies entspricht dem Antrag der Regierung, vertreten durch das Ministerium für Humanressourcen (Ministerio de Capital Humano) und die Generalstaatsanwaltschaft (Procuración del Tesoro de la Nación), die von Ojeda erlassene einstweilige Verfügung aufzuheben, durch die über 80 Artikel des Gesetzes 27.804 zur Arbeitsmodernisierung ausgesetzt worden waren.
Der Richter des Nationalen Bundesverwaltungsgerichts erster Instanz Nr. 12 hatte das Verfahren zuvor an die IV. Kammer verwiesen und darauf hingewiesen, dass Ojeda sich trotz der Entscheidungen vom 28. April 2026 weigerte, es abzugeben. Die Kammer bekräftigte, dass der Zuständigkeitsstreit beendet sei, und hob das pflichtwidrige Verhalten des Arbeitsrichters hervor.
Die Regierung warf Ojeda vor, die Procuración del Tesoro willkürlich von der Vertretung ausgeschlossen, Nichtigkeitsklagen sowie außerordentliche Bundesbeschwerden zurückgewiesen und gegen Verfahrensvorschriften verstoßen zu haben, einschließlich der Vereinbarung des Obersten Gerichtshofs (CSJN) zu Sammelklageverfahren. „Die Procuración del Tesoro de la Nación arbeitet unermüdlich daran, das Recht des nationalen Staates auf Verteidigung zu garantieren und die Umsetzung eines Gesetzes sicherzustellen, das ordnungsgemäß vom Kongress diskutiert und verabschiedet wurde“, erklärten Regierungsbeamte.
Die CGT hatte die Verfassungswidrigkeit der Arbeitsreform geltend gemacht und die Ablehnung der Arbeitsberufungsrichter beantragt, welche die Gültigkeit des Gesetzes wiederhergestellt hatten, sowie die Nichtigerklärung dieses Beschlusses gefordert.