Die Regierung hat am Freitag das Verfahren eingeleitet, um zwei Richtern, die kurz vor ihrem 75. Geburtstag stehen, eine weitere Amtszeit zu ermöglichen, darunter Víctor Arturo Pesino, der die Arbeitsreform stützte. Pesino unterzeichnete gemeinsam mit María Dora González das Urteil, das eine einstweilige Verfügung gegen das Gesetz aufhob. Die CGT kritisierte die Entscheidung und plant Berufung einzulegen.
Die Regierung veröffentlichte am Freitag im Amtsblatt den Antrag von Víctor Arturo Pesino, Richter der VIII. Kammer des Arbeitsgerichts, und Leopoldo Rago Gallo, Leiter des Bundesgerichts 2 in San Juan, ihre Amtszeit über das 75. Lebensjahr hinaus zu verlängern. Pesino schloss sich am Donnerstag dem Urteil an, das die von Richter Raúl Ojeda erlassene einstweilige Verfügung aufhob und damit über 80 Artikel des Gesetzes zur Arbeitsmodernisierung in Kraft setzte.
Die Nationale Berufungskammer für Arbeitssachen validierte damit die von der Regierung unterstützte Reform. Die CGT reagierte scharf: „Die VIII. Kammer hat sich eindeutig gegen die Arbeitnehmer entschieden“, erklärte sie in einer Pressemitteilung und warf Pesino und González vor, von der Lehrmeinung des Obersten Gerichtshofs der Nation abzuweichen, welche den Arbeitnehmerschutz priorisiert.
Die Gewerkschaft kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, und zieht in Erwägung, die Richter wegen Fehlverhaltens beim Justizrat anzuzeigen. „Arbeitnehmer genießen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz“, bekräftigten sie. Zudem riefen sie für Donnerstag, den 30. April, den Vorabend des Tags der Arbeit, zu einem Protestmarsch auf.
Das Verfahren sieht eine Frist von fünf Werktagen für Unterstützungsbekundungen oder begründete Einwände vor. Unterdessen hat die Regierung beim Obersten Gerichtshof einen „per saltum“-Antrag eingereicht, um die ursprüngliche Aussetzung der Reform aufzuheben, wobei das Gericht noch nicht entschieden hat.