Gericht setzt Artikel der Arbeitsreform im Bildungssektor aus

Ein Arbeitsgericht hat die Anwendung von Artikel 101 der Arbeitsreform ausgesetzt, der das Bildungswesen zum wesentlichen Dienst erklärt hatte. Die vorsorgliche Maßnahme, die von der Lehrergewerkschaft Unión Docentes Argentinos eingereicht wurde, entbindet die Bildungsgewerkschaften von der Verpflichtung, während Streiks eine Mindestbesetzung von 75 % aufrechtzuerhalten. Das Urteil gilt vollständig für den Bildungssektor, bis in der Hauptsache entschieden ist.

Das Nationale Arbeitsgericht Nr. 74 unter der Leitung von José Ignacio Ramonet hat der vorsorglichen Maßnahme der Unión Docentes Argentinos (UDA) unter der Führung von Sergio Romero stattgegeben. Damit wird Artikel 101 des Gesetzes 27.802 ausgesetzt, der bei Streiks im Bildungssektor, das als wesentlicher Dienst eingestuft wurde, eine Abdeckung von 75 % im Unterricht vorschrieb. Das Urteil verwies den Fall an das Gericht Nr. 63, bei dem bereits ein laufendes Sammelverfahren mit früheren einstweiligen Verfügungen anhängig ist. Romero begrüßte die Entscheidung und erklärte, die Gerichte hätten die "historischen Rechte" der Lehrer geschützt. Er betonte, dass die wirklichen Grundvoraussetzungen anständige Löhne und bauliche Bedingungen seien und nicht die Einschränkung von gewerkschaftlichen Protesten. Der ausgesetzte Artikel zielte darauf ab, Streiks in Schlüsselbereichen zu regulieren, wobei eine Abdeckung von 50 % bis 75 % im Transport-, Gesundheits- und Bildungswesen sowie 100 % bei Sicherheitskräften vorgeschrieben war. Zuvor war er bereits durch das DNU 70 und das Dekret 340 blockiert worden. Kürzlich hatte das Bundesgericht von San Martín die Artikel 131 und 133 nach einer Klage der Handelsangestelltengewerkschaft gestoppt. Die CGT hatte bereits eine vorläufige Aussetzung von 83 Reformartikeln vor dem Gericht Nr. 63 erwirkt und unterstützt nun sektorale Klagen.

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