Die IV. Kammer des Bundesverwaltungsberufungsgerichts in Argentinien entschied, dass die anhängige Verfassungsklage des Gewerkschaftsdachverbands CGT gegen das Arbeitsreformgesetz 27.802 in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgerichte und nicht in den der Arbeitsgerichte fällt. Die Richter Rogelio Vicenti und Marcelo Duffy stellten sich damit auf die Seite der nationalen Regierung und gegen die Bemühungen des Gewerkschaftsbundes, die im März erstmals gerichtlich angefochtene Reform zu blockieren.
Die IV. Kammer des Bundesverwaltungsberufungsgerichts in Argentinien entschied unter den Richtern Rogelio Vicenti und Marcelo Duffy, dass die Klage der CGT gegen das Arbeitsreformgesetz 27.802 – welches im März verkündet und zunächst per einstweiliger Verfügung vor dem Verwaltungsgericht angefochten wurde – ausschließlich in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit fällt. Die Regierung, vertreten durch die Procuración del Tesoro unter Sebastián Amerio, hatte argumentiert, dass Arbeitsgerichte für Streitigkeiten, die exekutive Beschlüsse betreffen, ungeeignet seien.
Die Richter kritisierten den Arbeitsrichter Mario Ojeda für seine „irreguläre“ Verfahrensweise und merkten an, dass er es versäumt habe, die Ablehnung eines Befangenheitsantrags ordnungsgemäß mitzuteilen und die Akten unzulässigerweise an die Arbeitskammer weitergeleitet habe. Sie wiesen die Stellungnahme des Staatsanwalts Rodrigo Cuesta, den Fall in der Arbeitsgerichtsbarkeit zu belassen, zurück.
Das Gericht betonte, dass das Gesetz 27.802 bundesweite Angelegenheiten betreffe, einschließlich der Finanzierung des Arbeitsunterstützungsfonds und der Kompetenzen des Kongresses, was den Staat in seiner Rolle als Arbeitgeber berühre.
Diese Entscheidung folgt auf das Urteil der Arbeitskammer aus der vergangenen Woche, die Reform, die auf Antrag der CGT ausgesetzt worden war, vollständig wieder in Kraft zu setzen, was eine weitere juristische Niederlage für die Gewerkschaften darstellt.