Die Kenya Revenue Authority hat für den Zeitraum von Juli bis September 2026 einen Zinssatz von 8 Prozent für Nebenleistungen und fiktive Zinsberechnungen festgelegt.
Die Kenya Revenue Authority gab am 8. Juli bekannt, dass der Marktzinssatz, der fiktive Zinssatz sowie der vorgeschriebene Zinssatz für zinsgünstige Darlehen für die entsprechenden Zeiträume im Jahr 2026 bei 8 Prozent liegen werden.Dieser Satz gilt für die Steuer auf Nebenleistungen (Fringe Benefit Tax) für Juli, August und September. Er umfasst zudem den fiktiven Zinssatz, der für zinsgünstige oder zinslose Darlehen an Mitarbeiter und Geschäftsführer angewendet wird.Eine Quellensteuer von 15 Prozent auf die fiktiven Zinsen muss innerhalb von fünf Werktagen an den KRA-Kommissar abgeführt werden. Der Zinssatz für zinsgünstige Darlehen von 8 Prozent gilt bis Dezember 2026.Die Maßnahmen wirken sich darauf aus, wie Arbeitgeber steuerpflichtige Leistungen aus Personaldarlehen und anderen Vergünstigungen berechnen.