FKE weist Arbeitgeber zur Umsetzung der neuen Mindestlöhne an

Der Verband der kenianischen Arbeitgeber hat alle Arbeitgeber dazu aufgefordert, die neue gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns unverzüglich umzusetzen.

Am Dienstag, dem 30. Juni, rief die FKE die Arbeitgeber dazu auf, ihre Lohnabrechnungen zu überprüfen, nachdem das Arbeitsministerium die Verordnung zur Änderung der Lohnregelung (Allgemein) von 2026 veröffentlicht hatte.

Präsident William Ruto kündigte während der Feierlichkeiten zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2026 eine allgemeine Lohnerhöhung von 12 Prozent sowie einen Anstieg von 15 Prozent für Beschäftigte im Agrarsektor an.

Die neuen Sätze gelten ab dem 1. Mai 2026 und legen unterschiedliche monatliche Mindestbeträge für Arbeitnehmer in Städten wie Nairobi, Mombasa, Kisumu, Nakuru und Eldoret fest, etwa 18.047,40 KSh für Reinigungskräfte und Wachleute.

Die FKE betonte, dass Arbeitgeber die überarbeiteten gesetzlichen Mindestlöhne einhalten müssen, die nun rechtsverbindlich sind.

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