Staatsrat bestätigt Aussetzung des Dekrets zum Mindestlohn 2026 trotz Berufungen

Nachdem der kolumbianische Staatsrat bereits im Februar die Erhöhung des Mindestlohns um 23,7 % für das Jahr 2026 vorläufig ausgesetzt hatte, wies das Gremium nun die Berufungen der Regierung zurück. Damit bleibt das ursprüngliche Dekret ausgesetzt, während die vorläufige Erhöhung durch das Dekret 159 von 2026 weiterhin in Kraft bleibt. Arbeitsminister Antonio Sanguino bestätigte die Fortgeltung der Maßnahme bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache.

Die Zweite Sektion des kolumbianischen Staatsrats wies am 14. April Berufungen zur Wiederaufnahme und Klärung gegen ihren Beschluss zur vorsorglichen Aussetzung vom 12. Februar 2026 zurück. Die ursprüngliche Entscheidung der Vierten Sektion hatte das Dekret 1469 von 2025 gestoppt, welches den monatlichen Mindestlohn für 2026 auf 1.750.905 Pesos (eine Steigerung um 23,7 %) zuzüglich eines Transportzuschusses festgelegt hatte. Begründet wurde dies mit einer unzureichenden technischen Rechtfertigung gemäß Gesetz 278 von 1996. Nach der gerichtlichen Anordnung erließ die Regierung am 19. Februar das vorläufige Dekret 159 von 2026, das denselben Prozentsatz provisorisch ratifizierte. Arbeitsminister Antonio Sanguino erklärte auf X: „Der existenzsichernde Lohn bleibt bestehen. [...] Die heutige Entscheidung des Staatsrats hat keine Auswirkungen auf das vorläufige Dekret, das wir gemeinsam mit Präsident Gustavo Petro erlassen haben.“ Sanguino betonte, dass der Beschluss die Befugnis des Gerichts zu vorsorglichen Maßnahmen ohne Vorwegnahme der Hauptsache bestätige. Er wies auf die Klarstellung des Richters Juan Camilo Morales hin, wonach kein spezifischer Prozentsatz vorgeschrieben sei, sondern lediglich das rechtliche Verfahren. Er fügte hinzu, dass die arbeitsrechtlichen Errungenschaften unumkehrbar seien und die Regierung die Erhöhung verfassungsrechtlich verteidigen werde. Diese Entwicklung folgt auf die Unsicherheit nach der anfänglichen Aussetzung, die Reaktionen von Interessengruppen auslöste, jedoch die Zahlungen seit dem 1. Januar 2026 durch das Übergangsdekret aufrechterhielt. Der Fall wird nun einer vollständigen inhaltlichen Prüfung unterzogen.

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