Rasha Abdel Aal, Leiterin der ägyptischen Steuerbehörde, hat neue Durchführungsanweisungen bekannt gegeben, die einen einheitlichen Rahmen für Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren festlegen, um Abläufe zu beschleunigen und die Effizienz zu steigern.
Die neuen Anweisungen zielen darauf ab, Hindernisse zu beseitigen, die sich auf die Geschwindigkeit und Genauigkeit von Rückerstattungsverfahren auswirken, und gleichzeitig eine integrierte Anleitung anzubieten, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sie umfassen den Einsatz eines elektronischen Systems zur Bearbeitung aller Anfragen, mit der Verpflichtung, innerhalb von fünf Arbeitstagen zu reagieren.
Die Verfahren stützen sich auf analytische Daten aus Import- und Exportzertifikaten, sofern diese mit dem integrierten digitalen System übereinstimmen, das die Steuerbehörde mit der Zollbehörde verbindet. Antragsteller müssen nun Aufstellungen elektronischer Rechnungen einreichen, ohne die Rechnungen selbst vorlegen zu müssen.
Der Rückerstattungszeitraum wurde von den gesetzlich festgelegten 45 Tagen auf 20 Tage verkürzt, wobei zwei Arbeitstage für die Prüfung der Anträge vorgesehen sind. Unternehmen auf der „White List“ erhalten eine vorrangige Bearbeitung ihrer Anfragen.