Die kenianische Steuerbehörde (KRA) hat ihr Kontrollverfahren für das Gepäck von Passagieren bei der Ankunft von internationalen Flügen erläutert. Sie hob dabei beschränkte Waren, die spezielle Genehmigungen erfordern, sowie verbotene Güter hervor. Reisenden wird geraten, Waren transparent anzumelden und die entsprechenden Dokumente mitzuführen.
Die kenianische Steuerbehörde (KRA) hat ihre Verfahren zur Kontrolle von Passagiergepäck bei der Ankunft von internationalen Flügen detailliert dargelegt. Ein Zollbeamter der KRA erklärte, dass jedes Gepäckstück bei der Ankunft am Flughafen von KRA-Beamten aus Sicherheitsgründen gescannt wird. Das Gepäck durchläuft zunächst eine erste Kontrolle, wobei verdächtige Gegenstände im Anschluss mittels fortschrittlicher 3D-Scans überprüft werden, so der Beamte in einem Interview im Iko Nini Podcast. Beschränkte Gegenstände wie Schusswaffen, Drohnen und medizinische Medikamente dürfen nur mit speziellen Genehmigungen oder ärztlichen Verschreibungen nach Kenia eingeführt werden. Für Drohnen ist eine Zulassung durch die kenianische Zivilluftfahrtbehörde (KCAA) erforderlich, da diese für militärische Überwachungszwecke genutzt werden könnten, so die KRA. Verbotene Waren, insbesondere harte Drogen, sind nicht gestattet. Passagiere dürfen persönliche Gegenstände im Wert von bis zu 2000 US-Dollar zollfrei einführen. Artikel, die diesen Wert überschreiten oder für den Handel bestimmt sind, werden besteuert, selbst wenn ihr Wert unter 2000 US-Dollar liegt. Die KRA überwacht die Mengen und markiert auffällig großes Gepäck für weitere Prüfungen. Die Behörde rief Reisende dazu auf, Waren ehrlich anzumelden, Genehmigungen für beschränkte Güter einzuholen und auf verbotene Gegenstände zu verzichten, um eine reibungslose Einreise zu gewährleisten. Der Zollbeamte merkte an: 'Wir überprüfen die beschränkten Artikel; das sind Dinge, die zwar in dieses Land eingeführt werden dürfen, aber kontrolliert werden. Zum Beispiel können Waffen und Medikamente eingeführt werden, sofern sie über eine entsprechende Verschreibung verfügen.' Die KRA ergänzte: 'Grundsätzlich erheben wir keine Steuern, wenn Ihre Waren einen Wert von 2000 US-Dollar unterschreiten und es sich um persönliche Gegenstände handelt. Wenn Sie jedoch Waren mitführen, die unter 2000 US-Dollar wert sind, aber für den Handel bestimmt sind, werden wir diese besteuern, da es sich nicht um Ihre persönlichen Gegenstände handelt.'