Die kenianische Regierung hat im Rahmen des Finanzgesetzes 2026 neue Steuermaßnahmen für Gebrauchtkleidung und Mobiltelefone vorgeschlagen. Schatzminister John Mbadi legte den Gesetzentwurf Ende April dem Parlament vor.
Der Gesetzentwurf fügt dem Einkommensteuergesetz nach Paragraph 12G einen neuen Abschnitt über die Besteuerung von Einkünften aus der Einfuhr von getragener Kleidung und anderen gebrauchten Artikeln hinzu. Als steuerpflichtiger Gewinn gelten fünf Prozent des Zollwerts der importierten Waren.
Auf Mitumba-Importe wird bereits bei der Einfuhr eine Mehrwertsteuer von 16 Prozent erhoben. Händler müssen nun zusätzlich 30 Prozent Einkommensteuer auf die angenommene Gewinnspanne von fünf Prozent zahlen. Dies ersetzt mehrere sich überschneidende Steuerprozesse, die zuvor in verschiedenen Phasen angewendet wurden.
Für Mobiltelefone und drahtlose Kommunikationsgeräte schlägt der Gesetzentwurf eine Verbrauchssteuer von 25 Prozent vor. Die Steuer wird von der kenianischen Steuerbehörde Kenya Revenue Authority bei der Aktivierung des Telefons erhoben und nicht bereits beim Import oder Kauf.