Finanzministerium befreit Investoren in Freihandelszonen von der Einkommensteuer

Das äthiopische Finanzministerium hat Einkommensteuerbefreiungen für Investoren genehmigt, die in Freihandelszonen registriert sind und den Binnenmarkt mit Vorleistungen und Produkten versorgen. Die Maßnahme soll Herausforderungen angehen, die das Industriewachstum hemmen.

Addis Abeba, 5. Mai 2018 EC. Das äthiopische Finanzministerium erklärte in einer Pressemitteilung, dass Investoren, die in Freihandelszonen registriert sind und den Markt mit Vorleistungen und Produkten beliefern, von der Einkommensteuer befreit werden.

Das Ministerium stellte fest, dass sich Kapitalengpässe, die das Wachstum der heimischen Industrie behindern, sowie Herausforderungen bei der Versorgung mit Vorleistungen und der Mangel an Fachkräften allmählich abschwächen, was zur Schaffung von Arbeitsplätzen führt. Das Freihandelszonensystem ermöglicht den Import von Vorleistungen und Produkten ohne Zölle oder Steuern, wobei Zahlungen bei einem Verkauf im Inland fällig werden.

Dieser Anreiz zielt laut Ministerium darauf ab, mehr Investoren für Freihandelszonen zu gewinnen. Interessierte Parteien können das Ministerium telefonisch kontaktieren, um sich für Freihandelszonen zu registrieren.

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