Die indonesische Regierung hat für Beamte (ASN) ab dem 1. April 2026 jeden Freitag eine Homeoffice-Pflicht (WFH) eingeführt, um die Energieeffizienz zu steigern und die Mobilität zu optimieren. Die durch Rundschreiben von MenpanRB und Mendagri festgelegte Maßnahme könnte den Staatshaushalt um 6,2 Billionen Rupiah entlasten. Private Unternehmen sowie BUMN und BUMD werden dazu aufgerufen, diesem Beispiel durch ein kommendes Rundschreiben des Arbeitsministeriums (Menaker) zu folgen.
Jakarta – Der Koordinierende Wirtschaftsminister Airlangga Hartarto kündigte für Beamte (ASN) in zentralen und lokalen Behörden an, einen Arbeitstag pro Woche, jeweils freitags, im Homeoffice zu verbringen. Die Richtlinie tritt am 1. April 2026 in Kraft und wird nach zwei Monaten evaluiert. „Die Umsetzung der Arbeit im Homeoffice für ASN in zentralen und regionalen Behörden erfolgt an einem Arbeitstag pro Woche, nämlich jeden Freitag, geregelt durch Rundschreiben (SE) des MenpanRB und des Mendagri“, erklärte Airlangga auf einer Pressekonferenz am 31. März 2026.
Die Maßnahme soll den Staatshaushalt um 6,2 Billionen Rupiah an Treibstoffsubventionen entlasten und der Gesellschaft insgesamt 59 Billionen Rupiah einsparen. Die Regierung wird zudem die Nutzung von Dienstfahrzeugen um 50 Prozent einschränken (ausgenommen operative und elektrische Fahrzeuge), den öffentlichen Nahverkehr fördern sowie Inlandsreisen um 50 Prozent und Auslandsreisen um 70 Prozent reduzieren.
Arbeitsminister Yassierli erklärte, dass in Kürze ein Rundschreiben veröffentlicht werde, das private Unternehmen sowie BUMN und BUMD dazu aufruft, WFH sowie ein Energieoptimierungsprogramm einzuführen. „Wir werden dies in Kürze den Medien und der Öffentlichkeit bekannt geben“, sagte er. Öffentliche Dienste wie Gesundheit, Sicherheit und Sauberkeit sowie strategische Sektoren wie Industrie und Energie sind von der Regelung ausgenommen.
PANRB-Ministerin Rini Widyantini bezeichnete das Homeoffice als Chance zur Verbesserung der digitalen Regierungsführung, wobei der Fokus gemäß der Ministerialverordnung Nr. 4 von 2025 auf den Ergebnissen liegt. Die Primar- und Sekundarschulbildung bleibt an fünf Tagen pro Woche vollständig in Präsenz, während sich die Hochschulbildung ab dem vierten Semester gemäß den Richtlinien der jeweiligen Ministerien anpasst.