Grundrechte
Der Oberste Bundesgerichtshof (STF) erklärte mit 9 zu 1 Stimmen das zeitliche Rahmenwerk für die Abgrenzung indigener Ländereien am Donnerstag (18) für verfassungswidrig und machte die These obsolet, dass indigene Völker nur Rechte an Gebieten haben, die bis 1988 besetzt waren. Das Urteil, von Minister Gilmar Mendes berichtet, verstärkt den Schutz grundlegender Rechte und setzt Fristen für die Abschluss offener Verfahren. Das Urteil reagiert auf ein Gesetz des Kongresses als Reaktion auf ein Präzedenzurteil von 2023.