Geografische Angabe

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Eine Kammer des Obersten Gerichtshofs in Delhi hat den Einspruch Perus gegen die Exklusivrechte an der geografischen Angabe (g.A.) für den Brandy "Pisco" in Indien zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung eines Einzelrichters, der den Brandy als "peruanischen Pisco" und "chilenischen Pisco" klassifiziert hatte. Es bezeichnete den Streit als eine "Geschichte zweier Länder".

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