Eine Kammer des Obersten Gerichtshofs in Delhi hat den Einspruch Perus gegen die Exklusivrechte an der geografischen Angabe (g.A.) für den Brandy "Pisco" in Indien zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung eines Einzelrichters, der den Brandy als "peruanischen Pisco" und "chilenischen Pisco" klassifiziert hatte. Es bezeichnete den Streit als eine "Geschichte zweier Länder".
Am Mittwoch wies das Oberste Gericht in Delhi die Berufung Perus ab, das die Eintragung von "Pisco" als eigenständige geografische Angabe (GI) in Indien ohne Länderpräfix beantragt hatte. Die Richter C Hari Shankar und Om Prakash Shukla bestätigten den Beschluss eines Einzelrichters vom Juli letzten Jahres, der die peruanische g.A. als "peruanischen Pisco" und die chilenische als "chilenischen Pisco" einstufte. Das Gericht erklärte: "Wir sind uns darüber im Klaren, dass Peru die Eintragung der g.A. PISCO als eigenständige g.A. nicht gestattet werden kann." Das Gericht bezeichnete den Streit als "Geschichte zweier Länder" und verwies auf die Vermeidung von Verwechslungen beim Verbraucher. Peru behauptet, dass die g.A. im 17. Jahrhundert im Ica- und Pisco-Tal im Süden Perus entstanden ist, und verweist auf die Anerkennung ohne Präfixe in 82 Ländern. Im September erklärte Peru, es sei "am wenigsten daran interessiert", die Bezeichnung "peruanischer Pisco" zu besitzen. Die chilenische Asociación De Productores De Pisco A.G. erklärte, die Produktion erfolge in der chilenischen Region Atacama und in der Stadt Coquimbo, die seit einem Jahrhundert mit Chile verbunden ist. Das Gericht befand, dass die Behauptungen Perus über die chilenische Unterschlagung nicht bewiesen sind. Hintergrund: Im Jahr 2009 gewährte der Registerbeamte beiden Regionen eine geografische Angabe. Die Berufungskammer für geistiges Eigentum sprach sie 2018 ausschließlich Peru zu, woraufhin Chile 2020 beim Obersten Gerichtshof Einspruch erhob. Das Gericht gestattete Peru, seine derzeitige Registrierung auf Wunsch aufzugeben.