Das Berufungsgericht von Santiago hat die Berufung von Claro Chile zurückgewiesen und das Urteil des 24. Zivilgerichts vom November 2025 bestätigt, das der Klage von Wom wegen unlauterer Wettbewerbspraktiken stattgab. Das Gericht ordnete die sofortige Einstellung von Handlungen wie die Identitätsanmaßung als Wom-Führungskräfte und den Missbrauch von Kundendaten an. Die Entscheidung zielt darauf ab, die Markentreue zu wahren und einen anhaltenden Schaden für den Wettbewerb zu verhindern.
Das Berufungsgericht von Santiago bestätigte am Donnerstag das Urteil des 24. Zivilgerichts vom 15. November 2025, das der Klage des Telekommunikationsunternehmens Wom gegen Claro Chile wegen unlauteren Wettbewerbs stattgab. Das ursprüngliche Urteil befand Claro für schuldig, schwerwiegende vorsätzliche Handlungen begangen zu haben, darunter die Identitätsanmaßung als Wom-Führungskräfte, die Verbreitung falscher Informationen und die Nutzung der kommerziellen Kundendaten des Klägers. Es ordnete die sofortige Einstellung dieser den freien Wettbewerb schädigenden Praktiken an. Das Berufungsgericht betonte, dass das Gesetz 20.169 Wettbewerber und Verbraucher vor unlauteren Wettbewerbshandlungen schützt und die wirtschaftliche öffentliche Ordnung wiederherstellt. Es lehnte die aufschiebende Wirkung der Berufung ab mit der Begründung, dass dies die Einstellungsverfügung aussetzen und das Fortbestehen rechtswidriger Praktiken ermöglichen würde, was zu einem irreversiblen Schaden durch Kundenabwanderung führen könnte. Woms Klage aus dem Jahr 2023 vor dem 24. Zivilgericht in Santiago beschuldigte Claro unlauterer Praktiken, die darauf abzielten, Kunden durch Tricks, Identitätsdiebstahl und Verleumdung abzuwerben, um das Vertrauen in Wom zu untergraben.