Berufungsgericht bestätigt vorsorgliche Maßnahmen für Cobra-Besatzung im Fall Bruma

Das Berufungsgericht von Concepción hat die vorsorglichen Maßnahmen gegen drei Besatzungsmitglieder des Fischereifahrzeugs Cobra bestätigt, denen im Zusammenhang mit der Kollision von 2025, bei der sieben Fischer der Bruma ums Leben kamen, fahrlässige Tötung vorgeworfen wird. Nach der förmlichen Anklageerhebung Anfang des Monats wies das Gericht Anträge auf Änderung der Beschränkungen ab, während gegen Blumar S.A. keine Maßnahmen verhängt wurden.

Am Dienstag, den 31. März 2026, bestätigte das Berufungsgericht von Concepción die vorsorglichen Maßnahmen – ein Ausreiseverbot, eine zweiwöchentliche Meldepflicht sowie ein Kontaktverbot zwischen den Angeklagten – für Kapitän Roberto Mansilla, Offizier Luis Macaya und Wachmann Jaime Sandoval des Industrietrawlers Cobra. Ihnen werden sieben Fälle von fahrlässiger Tötung aufgrund von Verstößen gegen Vorschriften bei der Kollision am 30. März 2025 nordöstlich der Insel Santa María vorgeworfen, bei der das vor Anker liegende Fischerboot Bruma sank und sieben Fischer starben. Das Gericht wies sowohl die Anträge der Verteidigung auf Aufhebung der Maßnahmen als auch die Bemühungen der Staatsanwaltschaft, diese zu ändern, ab und bezeichnete sie als ausreichend, um die Teilnahme der Besatzung am Verfahren sicherzustellen. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einsetzung eines Zwangsverwalters für den Schiffseigner Blumar S.A. wurde abgelehnt. Verteidiger Alejandro Espinoza kommentierte: „Dieser Beschluss bestätigt die frühere Entscheidung des Haftrichters, der Maßnahmen gegen das Unternehmen ablehnte, da die von Blumar ergriffenen Schritte angemessen sind.“ Dies folgt auf die förmliche Anklageerhebung am 18. März vor dem Garantiericht in Coronel, bei der die Staatsanwaltschaft Beweise wie GPS-Daten, Videos und Zeugenaussagen vorlegte, die auf Fahrlässigkeit hinweisen.

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