Staatsanwaltschaft stellt Cobra-Crew wegen fahrlässiger Tötung im Fall Bruma unter Anklage

Vor dem Gericht Coronel Guarantee hat die Staatsanwaltschaft von Biobío Roberto Mansilla, Luis Macaya und Jaime Sandoval, die Besatzung des Schiffes Cobra, wegen fahrlässiger Tötung bei der Kollision angeklagt, bei der das Boot Bruma am 30. März 2025 sank und sieben Fischer ums Leben kamen. Blumar S.A. wurde außerdem wegen Versäumnissen bei der Verbrechensbekämpfung angeklagt. Die Anhörung wird am Donnerstag fortgesetzt.

Am Mittwoch, den 18. März 2026, um 9:00 Uhr, begann die Anhörung zur Formalisierung des Falles Bruma vor dem Gericht Coronel Guarantee. Die regionale Staatsanwältin Marcela Cartagena und der Staatsanwalt Hugo Cuevas legten Beweise gegen den Kapitän Roberto Mansilla, den Offizier Luis Macaya und den Wachmann Jaime Sandoval des 64,7-Meter-Trawlers Cobra wegen fahrlässiger Tötung vor. Am 30. März 2025, um 03:08 Uhr, kollidierte die Cobra nordöstlich der Insel Santa María mit dem 14,7-Meter-Boot Bruma, das bei günstigem Wetter mit sichtbarem Licht vor Anker lag. Dabei kamen José Luis Medel Sepúlveda, Jonathan Daniel Torres Saldaña, José Luis Medel González, Juan Jorge Muñoz Valladares, José Fernando Carrasco González, Julio Eduardo Gallardo Díaz und Carlos Hugo Escárate Ramírez ums Leben. Die Staatsanwaltschaft legte GPS-Daten, Rekonstruktionen, Aussagen und das Video der Cobra-Kamera vor, auf dem zu sehen ist, wie sich Brumas Licht vor dem Aufprall nähert. Nach dem Aufprall hörte der Angeklagte ein Geräusch, das auf Türen zurückgeführt wurde, bremste 700 Meter später kurz ab und überprüfte das Deck nicht; interne Aufzeichnungen fehlen aufgrund eines Defekts. Cartagena erklärte: "Die drei Angeklagten haben ihre Pflichten vernachlässigt und die nach dem Seerecht erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen unterlassen." Blumar S.A. wurde formell angeklagt, weil sie das Kollisionsrisiko nicht in ihre Kriminalitätspräventionsmatrix aufgenommen hatte. Verteidiger Alejandro Espinoza argumentierte: "Es handelt sich um einen Unfall, bei dem weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorliegt." Die Staatsanwaltschaft beantragte nächtlichen Hausarrest, eine zweiwöchentliche Unterschrift und eine nationale Anklageerhebung.

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