Der kolumbianische Staatsrat hat die sechste Wahlklage gegen den Sitz der gewählten Kongressabgeordneten für Huila, Lourdes Mateus Serrano, endgültig zu den Akten gelegt. Die von dem Anwalt David Fernando Cano Mazuera eingereichte Klage zielte auf die Annullierung von zehn Sitzen des Pacto Histórico ab, wurde jedoch aufgrund formaler Mängel abgewiesen. Mateus begrüßte das Urteil als rechtliche Absicherung für ihre Fraktion.
Die fünfte Sektion der Kammer für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten des kolumbianischen Staatsrates wies die von dem aus Cali stammenden Anwalt David Fernando Cano Mazuera eingereichte Wahlprüfungsbeschwerde in vollem Umfang zurück. Er hatte versucht, die Wahl von zwei Senatoren und acht Abgeordneten des Pacto Histórico für ungültig erklären zu lassen – darunter Lourdes Mateus Serrano aus Huila –, und dies mit angeblichen Verstößen gegen die Statuten des Bündnisses, wie etwa Anforderungen an eine vorherige Parteizugehörigkeit, begründet.
Das Gericht lehnte den Antrag ohne inhaltliche Prüfung ab, da die ursprüngliche Einreichung als verwirrend und mit schwerwiegenden Mängeln behaftet eingestuft wurde; so fehlte etwa eine trennscharfe Darstellung der Ansprüche pro Beklagtem sowie die Vorlage von Beweisen oder Wahlprotokollen. Richter Luis Alberto Álvarez Parra betonte, dass subjektive Klagegründe für jeden gewählten Amtsträger separat vorgebracht werden müssen. Die Entscheidung wurde am vergangenen Donnerstag zugestellt.
Lourdes Mateus, die auf der geschlossenen Liste für Huila 82.645 Stimmen erhielt, war bereits mit fünf früheren Klagen konfrontiert, die ebenfalls erfolglos blieben. „Dies bedeutet, dass unsere Fraktion über einen rechtlichen Schutz verfügt, den die Gegner des Wandels nicht durchbrechen konnten“, erklärte die ehemalige Stadträtin von Neiva. Das Urteil sichert die zehn Sitze für die Amtszeit 2026-2030.
Der Kläger hatte eine „verallgemeinerte Praxis“ von Unregelmäßigkeiten auf den Listen des Pacto Histórico behauptet, versäumte es jedoch, die verfahrensrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, was zur endgültigen Archivierung des Falles führte.