Verfassungsschutz
Ein Gericht hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD in Niedersachsen als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einstufen darf. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Ein Gericht hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD in Niedersachsen als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einstufen darf. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.