Ein Gericht hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD in Niedersachsen als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einstufen darf. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Das Verwaltungsgericht Hannover erlaubte die Hochstufung der AfD-Niedersachsen durch den Verfassungsschutz. Die Partei kündigte Gegenmaßnahmen an.
Die Entscheidung stützt sich auf Vorwürfe, die AfD agitiere gegen Demokratie- und Rechtsstaatsprinzipien. Dazu zählt die Unterstellung, etablierte Parteien und Behörden wollten dem deutschen Volk schaden.
Die AfD Niedersachsen bleibt vorerst unter Beobachtung. Eine endgültige Rechtskraft steht noch aus.