Arbeitsgericht Johannesburg
Ein Urteil des Arbeitsgerichts Johannesburg hat bestätigt, dass die Ablehnung eines Stellenbewerbers aufgrund von Überqualifikation nach südafrikanischem Recht keine unzulässige Diskriminierung darstellt. Die Entscheidung befasste sich mit einer Klage von Rachel Nkhwatshirema gegen Transnet Freight Rail bezüglich einer Stelle als Gartenbauassistentin in Vryheid aus dem Jahr 2013. Im Urteil wurde festgehalten, dass Qualifikationen nicht als unzulässiger Diskriminierungsgrund im Employment Equity Act aufgeführt sind.