Ein Urteil des Arbeitsgerichts Johannesburg hat bestätigt, dass die Ablehnung eines Stellenbewerbers aufgrund von Überqualifikation nach südafrikanischem Recht keine unzulässige Diskriminierung darstellt. Die Entscheidung befasste sich mit einer Klage von Rachel Nkhwatshirema gegen Transnet Freight Rail bezüglich einer Stelle als Gartenbauassistentin in Vryheid aus dem Jahr 2013. Im Urteil wurde festgehalten, dass Qualifikationen nicht als unzulässiger Diskriminierungsgrund im Employment Equity Act aufgeführt sind.
Der Fall nahm seinen Anfang, als sich Nkhwatshirema 2013 auf die Stelle bewarb. Sie wurde zusammen mit zwei anderen Kandidaten interviewt und als kompetent eingestuft, schnitt jedoch schlechter ab als der erfolgreiche Bewerber. Nachdem sie darüber informiert worden war, dass sie nicht ausgewählt wurde, klagte sie wegen unzulässiger Diskriminierung.
Vor Gericht argumentierte Nkhwatshirema zunächst, sie sei aufgrund ihres Bachelor-Abschlusses in Landwirtschaft als überqualifiziert abgelehnt worden. Während des Kreuzverhörs brachte sie erstmals das Alter als möglichen Faktor ins Spiel. Richter Daniels wies diesen neuen Klagepunkt aus verfahrensrechtlichen Gründen zurück, da er nicht vorab geltend gemacht worden war.
Das Gericht stellte fest, dass Arbeitgeber die Überqualifikation eines Kandidaten als unternehmerische Entscheidung berücksichtigen dürfen. Es entschied, dass die Klage den Test für einen willkürlichen Grund gemäß Abschnitt 6(1) des Employment Equity Act nicht erfüllt. Das Urteil wurde im Juni 2026 verkündet.