High Court weist COTU-Wahlklage ab und verweist an Arbeitsgericht

Der High Court hat es abgelehnt, eine Klage gegen die Wahlen der Central Organisation of Trade Unions (COTU) vom 14. März 2026 zu verhandeln. Richter William Musyoka entschied am 4. Juni, dass die Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich des Employment and Labour Relations Court fällt.

Die Klage wurde vom Centre for Public Policy and Research eingereicht. Ziel war es, die COTU-Wahlen für ungültig zu erklären und die Registrierung der gewählten Amtsträger zu verhindern, mit der Begründung, dass die Abstimmung gegen den vom Registrar of Trade Unions festgelegten Zeitplan verstoßen habe. Die COTU sowie Francis Atwoli, KMPDU und KUPPET legten Widerspruch gegen die Petition ein. Sie wiesen darauf hin, dass bereits eine separate Klage gegen dieselben Wahlen vor dem Arbeitsgericht anhängig sei. Richter Musyoka gab einem vorläufigen Einwand bezüglich der Zuständigkeit statt. Er erklärte, dass Streitigkeiten um Gewerkschaftswahlen arbeitsrechtliche Angelegenheiten seien, die gemäß der Verfassung und dem Employment and Labour Relations Court Act dem spezialisierten Employment and Labour Relations Court zugewiesen seien. Der Richter ordnete die Überweisung des Falls an das Arbeitsgericht an. Er wies zudem auf die Möglichkeit hin, das Verfahren mit der bereits bei diesem Gericht anhängigen Klage zusammenzulegen.

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