Hoher Gerichtshof erklärt Rutos Arbeitsgruppe zur Prüfung der Staatsverschuldung für verfassungswidrig

Der Hohe Gerichtshof in Nairobi hat entschieden, dass die von Präsident William Ruto eingesetzte Arbeitsgruppe zur Prüfung der Staatsverschuldung verfassungswidrig ist. Richter Lawrence Mugambi verkündete die Entscheidung am 23. Juli 2026. Das Urteil folgt auf eine Petition des Aktivisten Magare Gikenyi.

Das Gericht stellte fest, dass sich das Mandat der Arbeitsgruppe mit der verfassungsmäßigen Rolle des Generalrechnungsprüfers überschneidet. Die Kläger argumentierten, dass das Gremium ohne öffentliche Beteiligung gebildet wurde und die Ernennung der Mitglieder an fachlicher Eignung und Transparenz mangelte.

Richter Mugambi erklärte, dass die Befugnisse des Präsidenten innerhalb der verfassungsmäßigen Grenzen bleiben müssen. Die Regierung hatte die Arbeitsgruppe als beratendes Gremium verteidigt, das unter exekutiver Autorität geschaffen wurde.

Ruto setzte das achtköpfige Gremium im Juli 2024 ein. Es hatte den Auftrag, innerhalb von drei Monaten einen Bericht vorzulegen. Zu den Mitgliedern gehörten Philip Kaikai, Shammah Kiteme und Vincent Kimosop. Die ehemalige Präsidentin der Law Society of Kenya, Faith Odhiambo, lehnte ihre Ernennung ab.

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