Nur wenige Stunden nach der Bekanntgabe wurde beim High Court in Milimani eine Petition gegen die Ernennung von Adan Abdulla Mohamed zum Generalkommissar der Kenya Revenue Authority eingereicht.
Die am 19. Mai beim High Court in Milimani in Nairobi eingereichte Petition zielt darauf ab, die Umsetzung der Ernennung zu stoppen, die mittels einer Sonderausgabe des Amtsblatts vom 18. Mai bekannt gegeben wurde.
Richter Gregory Mutai erließ Anweisungen, wonach der Antragsteller die Dokumente bis zum 20. Mai zuzustellen hat, während die Antragsgegner ihre Stellungnahmen bis zum 22. Mai um 17 Uhr einreichen müssen; stichpunktartige Einreichungen sind für den 26. Mai fällig. Die Anhörung ist für den 27. Mai angesetzt.
Der Einspruch konzentriert sich auf das Alter von Mohamed, da öffentliche Aufzeichnungen zeigen, dass er im Dezember 1963 geboren wurde und etwa 62 Jahre alt ist, was das für Beamte geltende obligatorische Rentenalter von 60 Jahren gemäß Verordnung 70 überschreitet. Der Antragsteller argumentiert, die Ernennung sei rechtswidrig und nichtig, da sie gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen zu Führung und Integrität verstoße.
Mohamed tritt die Nachfolge von Humphrey Wattanga an, der für eine dreijährige Amtszeit zum Hochkommissar Kenias in Australien ernannt wurde. Der neue Kommissar bringt Erfahrung aus bedeutenden Finanzinstituten sowie aus seiner früheren Tätigkeit als Kabinettsminister unter Uhuru Kenyatta mit.