Gesellschaft für Naturschutz
Das Berufungsgericht in Sundsvall hat heute das vorübergehende Verbot der Luchsjagd in den Bezirken, in denen es genehmigt wurde, aufgehoben. Naturskyddsföreningen legt gegen die Entscheidung Berufung beim Obersten Verwaltungsgericht ein. Insgesamt dürfen 153 Luchse im Rahmen der Lizenzjagd erlegt werden.