Das Berufungsgericht in Sundsvall hat heute das vorübergehende Verbot der Luchsjagd in den Bezirken, in denen es genehmigt wurde, aufgehoben. Naturskyddsföreningen legt gegen die Entscheidung Berufung beim Obersten Verwaltungsgericht ein. Insgesamt dürfen 153 Luchse im Rahmen der Lizenzjagd erlegt werden.
Am Dienstag, den 17. März 2026, entschied das Verwaltungsgericht in Sundsvall, das vorläufige Verbot der Luchsjagd mit Lizenz aufzuheben. Die Jagd war Tage vor ihrem geplanten Beginn am 1. März gestoppt worden, nachdem unter anderem Naturskyddsföreningen Einspruch erhoben hatte. Die Entscheidung gilt für alle Bezirke, in denen die Lizenzjagd genehmigt wurde, einschließlich der Bezirke Örebro und Norrbotten, wie Nerikes Allehanda und SVT Nyheter unter Berufung auf Svensk Jakt berichten. Im Januar hatte die Bezirksverwaltung von Norrbotten angekündigt, die Lizenzjagd für 2026 zu verbieten, da sich die Luchspopulation nicht ausreichend erholt habe. In Schweden gibt es etwa 1.400 Luchse, eine Population, die zwar leicht zugenommen hat, aber laut Naturskyddsföreningen immer noch als gefährdet eingestuft wird. Die Gesamtquote beträgt 153 Luchse für die Lizenzjagd. Naturskyddsföreningen kritisiert die Entscheidung scharf. "Diese Entscheidung könnte schwerwiegende und langfristige Folgen für die Luchspopulation haben und für die Art und Weise, wie wir den Schutz bedrohter Arten in Schweden sehen", so die Vorsitzende Beatrice Rindevall in einer Stellungnahme. Die Organisation wird beim Obersten Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen.