Passive Euthanasie
Der Oberste Gerichtshof entschied am Mittwoch, dass das Interesse des Staates am Erhalt des Lebens einem Patientenrecht auf Würde weichen muss, wenn medizinische Eingriffe sinnlos werden. Das Urteil bestätigte den Entzug der Lebenserhaltung bei einem 32-jährigen Mann, der sich seit über 12 Jahren in einem persistierenden vegetativen Zustand befand. Richter J.B. Pardiwala bezeichnete Würde als den heiligsten Besitz eines Menschen.