Oberster Gerichtshof: Interesse des Staates am Erhalt des Lebens kann Recht auf würdevollen Tod nicht überwiegen

Der Oberste Gerichtshof entschied am Mittwoch, dass das Interesse des Staates am Erhalt des Lebens einem Patientenrecht auf Würde weichen muss, wenn medizinische Eingriffe sinnlos werden. Das Urteil bestätigte den Entzug der Lebenserhaltung bei einem 32-jährigen Mann, der sich seit über 12 Jahren in einem persistierenden vegetativen Zustand befand. Richter J.B. Pardiwala bezeichnete Würde als den heiligsten Besitz eines Menschen.

Der Oberste Gerichtshof urteilte am 11. März 2026, dass das absolute Interesse des Staates am Erhalt des Lebens dem Recht eines Patienten auf Würde untergeordnet wird, sobald medizinische Eingriffe zunehmend sinnlos und invasiv werden, während die Aussichten auf Genesung abnehmen. Dieses Urteil fiel im Fall eines 32-jährigen Mannes, der sich seit über 12 Jahren in einem persistierenden vegetativen Zustand befand, und bestätigte den Entzug seiner Lebenserhaltungssysteme. Justice J.B. Pardiwala schrieb im Urteil: „Wenn der Grad der körperlichen Invasion fortschreitend zunimmt und die Prognose für eine Genesung fortschreitend abnimmt, tritt ein bestimmter Punkt ein, an dem das absolute Interesse des Staates am Erhalt des Lebens der Würde des Individuums untergeordnet werden muss, auch wenn er bewusstlos oder unzurechnungsfähig ist.“ Das Gericht betonte, dass das Interesse des Staates die Individuen in den Prozessen des Lebens und des Todes zugesicherte Würde nicht überwiegen sollte. „Würde ist der heiligste Besitz eines Menschen. Ihr Besitz verliert weder im Sterbeprozess noch mit dem Eintritt des Todes seine Heiligkeit“, beobachtete Richter Pardiwala. Das Urteil merkte an, dass die Anwendung medizinischer technologischer Fortschritte, um hirntote oder PVS-Patienten vorübergehend am Leben zu erhalten, sie zu einem langsamen, qualvollen Tod zwingt, was unvereinbar mit dem verfassungsmäßigen Ideal der Würde ist. „Es ergibt sich ein Scheidepunkt, an dem eine solche prolongierte medizinische Behandlung eine Beleidigung der grundlegenden menschlichen Würde darstellen würde… Die bloße Verlängerung eines unvermeidlichen Todes hat einen hohen Preis an Schmerz und Leid zur Folge, was das Recht auf einen würdevollen Tod direkt beeinträchtigt“, fügte er hinzu. Diese Entscheidung verstärkt die Debatten über passive Euthanasie in Indien und unterstreicht die Notwendigkeit, Würde auch in den letzten Phasen des Lebens zu gewährleisten.

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