Persönlichkeitsrechte
Der High Court in Delhi stellte am Montag fest, dass Gerichte Menschen nicht daran hindern können, sich über Personen des öffentlichen Lebens lustig zu machen, sofern die Äußerungen nicht erniedrigend oder verunglimpfend sind. Das Gericht äußerte sich so während der Anhörung eines Antrags des Geschäftsführers von Patanjali Ayurveda, Acharya Balakrishna, der Schutz seiner Persönlichkeitsrechte forderte.