Subunternehmer
Die Pensionsaufsicht hat eine öffentliche Konsultation zu einer neuen Verordnung eröffnet, die Pensionsfondsverwaltern (AFP) erlaubt, die meisten ihrer Funktionen zu subuntertreten, außer der Anlageverwaltung. Dieser Schritt soll den Wettbewerb im Pensionssektor ankurbeln und den Einstieg neuer Akteure erleichtern. AFPs bleiben vollumfänglich für ausgelagerte Dienstleistungen haftbar.