Die Pensionsaufsicht hat eine öffentliche Konsultation zu einer neuen Verordnung eröffnet, die Pensionsfondsverwaltern (AFP) erlaubt, die meisten ihrer Funktionen zu subuntertreten, außer der Anlageverwaltung. Dieser Schritt soll den Wettbewerb im Pensionssektor ankurbeln und den Einstieg neuer Akteure erleichtern. AFPs bleiben vollumfänglich für ausgelagerte Dienstleistungen haftbar.
Die Pensionsaufsicht hat einen Prozess der öffentlichen Konsultation für ein regulatorisches Projekt eingeleitet, das die Vorschriften zur Dienstleistungsvergabe durch AFPs aktualisiert. Der Vorschlag ermöglicht diesen Einrichtungen, alle Operationen ihres Geschäftsbereichs auszulagern, außer der Verwaltung von Anlagen in Pensionsfonds. Zu den subuntertrebaren Tätigkeiten gehören die Bearbeitung obligatorischer Sparconten, der Verkauf von Pensionsprodukten, die Auszahlung von Leistungen und die Betreuung der Versicherten. Die Aufsichtsbehörde erklärt, dass diese Auslagerung die Effizienz steigert und Chancen für auf Investitionen spezialisierte Einrichtungen schafft, die in anderen operativen Bereichen fehlende Kompetenzen haben. „Die Subunternehmung von Dienstleistungen ist ein Mechanismus, der den Einstieg neuer investitionsspezialisierter Einrichtungen in die Pensionsbranche erleichtert“, heißt es in einer Mitteilung der Aufsicht. Diese Maßnahme ist Teil der laufenden Pensionsreform, die den Wettbewerb fördern und neue Marktteilnehmer anziehen soll. Darüber hinaus erlaubt die Verordnung dem Institut für Sozialversicherung (IPS), AFPs unterstützende Dienstleistungen zu erbringen, ohne Anlageverwaltung, wobei die Gebühren per Dekret der Arbeits- und Finanzministerien festgelegt werden. Das Projekt verstärkt zudem den Schutz personenbezogener Daten der Versicherten, verbietet deren Nutzung oder Weitergabe ohne Einwilligung und fordert regionale Niederlassungen für AFPs, die Ausschreibungen für Versicherte gewinnen. Weitere Änderungen betreffen Servicekanäle wie Videogespräche, verbesserte Service-Standards und differenzierte Prüfungen für das Personal. Die Frist für Stellungnahmen endet am 29. Dezember.