Die Superintendencia de Pensiones hat die Normativa NCG Nr. 354 veröffentlicht, die die Gründung und den Start neuer Administradoras de Fondos de Pensiones (AFP) regelt und mit der Rentenreform 2025 übereinstimmt. Die Norm erhöht das Mindestkapital auf UF 50.000 und legt Erfahrungsstandards für Vorstände und Investment-Manager fest, die ab April 2027 auch für bestehende AFPs gelten.
Die Superintendencia de Pensiones hat am Donnerstag die Normativa de Carácter General (NCG) Nr. 354 erlassen, die den regulatorischen Rahmen für die Gründung einer neuen Administradora de Fondos de Pensiones (AFP) verfeinert, im Einklang mit Gesetz Nr. 21.735, das der Kongress Anfang 2025 genehmigt hat. Diese Norm erlaubt es Einheiten wie nicht-banklichen AGF-Tochtergesellschaften, von der CMF beaufsichtigten Spar- und Kreditgenossenschaften sowie von der Suseso überwachtem Familienzuschlagsausgleichsfonds, AFPs zu gründen, sofern sie vorherige Genehmigung ihrer Sektoralaufsicht erhalten. Natürliche oder juristische Personen, national oder ausländisch, können sie ebenfalls gründen, mit der Einschränkung, dass kein einzelnes Unternehmensgruppe mehr als eine AFP kontrolliert, um Wettbewerb zu fördern und Interessenkonflikte zu vermeiden. Das Mindestkapital wurde auf UF 50.000 angehoben, im Vergleich zu den früheren anfänglichen UF 5.000, die bei 10.000 Mitgliedern auf UF 20.000 anstiegen. Die Norm führt Erfahrungsanforderungen für Vorstände und Investment-Teams ein, die ab April 2027 für bestehende AFPs gelten. Der Investmentmanager muss mindestens sieben Jahre Erfahrung in der Vermögensverwaltung haben. Das Hauptteam und der Risikoffizier für Investitionen benötigen je fünf Jahre in Einrichtungen mit mindestens 1 Mrd. USD. Die Mehrheit der haupt- und stellvertretenden Vorstände braucht fünf Jahre ähnliche Erfahrung, reduziert von ursprünglich zehn Jahren für Vorstände und sieben für das Team. Die NCG Nr. 354 legt Anforderungen für Gründungsaktionäre je nach Typ, Machbarkeitsstudien, Nettovermögen, Organisationspläne und Führungsprofile fest. Sie enthält ein Gantt-Diagramm für Implementierungsphasen und bemerkt, dass alle Funktionen außer Investitionen ausgelagert werden können. Um den Betrieb aufzunehmen, müssen neue AFPs einen etablierten Vorstand, eingestellte Teams, Betriebsverfahren, technische Infrastruktur und Drittanbieterverträge haben sowie Richtlinien zu Outsourcing, Risikomanagement, Investitionen und Cybersicherheit.