Ein Richter am Korrekturgericht Toulouse hat Atosca befohlen, sofort die Arbeiten in ungenehmigten Zonen entlang der A69-Autobahnstrecke zwischen Toulouse und Castres einzustellen. Das Urteil richtet sich an umliegende Bereiche, die von Baumaschinen und Arbeiterbasen belegt sind, während der Hauptbau fortgesetzt werden kann. Gegner feiern es als Anerkennung, dass 10,7 % des Projekts rechtlich unzulässig sind.

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