Ein Richter am Korrekturgericht Toulouse hat Atosca befohlen, sofort die Arbeiten in ungenehmigten Zonen entlang der A69-Autobahnstrecke zwischen Toulouse und Castres einzustellen. Das Urteil richtet sich an umliegende Bereiche, die von Baumaschinen und Arbeiterbasen belegt sind, während der Hauptbau fortgesetzt werden kann. Gegner feiern es als Anerkennung, dass 10,7 % des Projekts rechtlich unzulässig sind.
Am 12. Januar erließ eine Richterin für Freiheiten und Haft am Korrekturgericht Toulouse ein entscheidendes Urteil im Streit um die A69-Autobahn. Sie weist Atosca, den Hauptvertragspartner des Projekts, an, «sofort laufende und geplante Arbeiten außerhalb des vom Umweltgenehmigungsgebiet bezeichneten Bereichs auf identifizierten Stellen entlang der A69-Strecke einzustellen»./n/nDies folgt auf Arbeitsverbote der Präfekten von Tarn und Haute-Garonne, die Aktivitäten in diesen Zonen nach Antrag des Staatsanwalts von Toulouse verboten haben. Die betroffenen Bereiche liegen entlang der Ränder der Strecke und werden genutzt, um Baumaschinen zu lagern und Arbeiterlager unterzubringen, ohne vorherige Genehmigungen./n/nDennoch schreitet der Kernbau der Autobahn in ihrer Endphase voran, gestützt durch ein Urteil des Verwaltungsberufungsgerichts vom 30. Dezember. Atosca erklärte, es werde sich daran halten, und bezeichnete die Überschreitung als «temporär» auf angrenzenden Flächen. Der Konzessionär hat vier Tage zur Behebung, mit einer Tagesstrafe von 20.000 Euro bei Verzögerungen, gemäß Staatsanwalt./n/nBeamte des Französischen Amts für Biodiversität (OFB) werden das Ende der illegalen Besetzung überprüfen. Bei der Verhandlung am 19. Januar bezeichneten die Staatsanwälte diese Handlungen als «schwere Störung der öffentlichen Umweltordnung». Gegner, die Ende November wegen der Encroachments Klage einreichten, erklären durch Anwältin Alice Terrasse, dass «10,7 % des Geländes vollständig außerhalb des rechtlichen Rahmens liegen»./n/nDas A69-Projekt, Symbol ökologischer Kämpfe, steht vor anhaltenden Herausforderungen: Gegner planen Berufung beim Staatsrat gegen die Umweltgenehmigung. Atosca bestätigt, dass Arbeiten an der endgültigen Strecke bis zur Eröffnung im Herbst 2026 fortgesetzt werden.