Nach einem Teilerfolg der AfD vor Gericht prüft das Bundesinnenministerium ein Gutachten des Verfassungsschutzes zur Einstufung der Partei als rechtsextrem. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigt eine vertiefte Überprüfung an, die unter der Vorgängerin Nancy Faeser unterblieben war. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte die Einstufung vorerst ausgesetzt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte im Mai 2025, kurz vor dem Regierungswechsel, die Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Grundlage war ein über 1100 Seiten umfassendes Gutachten, das Aussagen und Aktivitäten von AfD-Politikern als Belege für verfassungsfeindliche Tendenzen auflistete. Darin hieß es, in der Partei herrsche ein „ethnisch-abstammungsmäßiges“ Volksverständnis, das Bevölkerungsgruppen abwerte und ihre Menschenwürde verletze.
Das Gutachten war im April 2025 von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) entgegengenommen worden, ohne dass eine fachliche Prüfung stattfand, wie eine Sprecherin des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Nach Berichterstattung der „Bild“-Zeitung bestätigte das Ministerium, dass nun im Zuge eines Gerichtsbeschlusses eine vertiefte Prüfung erfolgen werde.
Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Donnerstag in einem Eilverfahren, dass das BfV die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und bezeichnen darf. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aus. Dem Gericht zufolge bestehe zwar Gewissheit für gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen innerhalb der AfD, diese prägten jedoch nicht das Gesamtbild der Partei in einer Weise, die eine verfassungsfeindliche Grundtendenz begründe.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte die neue Prüfung an und wies auf Versäumnisse unter Faeser hin. Die AfD feierte den Teilerfolg als juristischen Erfolg gegen die Einstufung.