Der Oberste Gerichtshof (STJ) wies einstimmig die Berufung des Unternehmers Luciano Hang, Eigentümer von Havan, in einem Verfahren gegen Folha de S.Paulo und die Reporterin Patrícia Campos Mello zurück. Das Urteil bestätigt den Beschluss des Gerichtshofs von Santa Catarina, der einen Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit einem Bericht von 2018 über Massennachrichten per WhatsApp während der Wahlen abgewiesen hatte.
In einer Sitzung, die am Montag, dem 9. Februar 2026, abgeschlossen wurde, wies die Vierte Kammer des STJ die Berufung von Luciano Hang mit 5-0 Stimmen zurück. Der Fall betrifft einen Bericht der Folha, der am 18. Oktober 2018 unter dem Titel 'Unternehmer finanzieren Anti-PT-Kampagne via WhatsApp' veröffentlicht wurde. Der Artikel deckte den Kauf von Massennachrichten gegen den Kandidaten Fernando Haddad (PT) in der Schlussphase der Stichwahl zur Präsidentschaftswahl 2018 auf, in der er gegen Jair Bolsonaro (PSL) antrat. nnIm Jahr 2020 verurteilte Richter Gilberto Gomes de Oliveira Júnior des Zivilgerichts in Brusque, Santa Catarina, zunächst Folha und die Reporterin Patrícia Campos Mello zu einer Zahlung von 100.000 Realen wegen immaterieller Schadensersatzzahlung und berief sich auf eine Beleidigung der Ehre von Hang und Havan. Hang hatte 2 Millionen Realen Schadensersatz gefordert. nnDer Gerichtshof von Santa Catarina (TJ-SC) hob dieses Urteil jedoch auf, da der Bericht die Handlung der Firma und nicht Hang persönlich zuschreibe und kein Schaden für Havan nachgewiesen wurde. Die Vierte Kammer des STJ unter Berichterstatter Minister João Otávio de Noronha hielt daran fest und stellte fest, dass eine Überprüfung des Urteils eine erneute Beweiswürdigung erfordern würde, was in dieser Instanz nicht zulässig ist. nnDie Anwälte von Hang haben nicht auf Anfragen reagiert. Die Anwältin von Folha, Taís Gasparian, erklärte: „Presse und Journalist dürfen nicht verurteilt werden, Schadensersatz für die Offenlegung der Wahrheit zu zahlen. Es gibt großes Unbehagen, wenn die Presse Licht auf Dinge wirft, die manche lieber im Dunkeln lassen, aber genau das ist die Aufgabe der Presse. Es handelt sich um eine legitime, rechtmäßige und für alle Bürger essenzielle Tätigkeit.“ nnDas Urteil stärkt den Schutz für investigativen Journalismus in der Wahlberichterstattung.