Der Gouverneur von Hidalgo, Julio Menchaca Salazar, forderte eine sofortige Untersuchung von Benito Sánchez Pérez, einem Ratsherrn in Cuautepec, nachdem ein Video aufgetaucht war, das ihn beim Abfeuern von Schüssen in die Luft zeigt. Menchaca bezeichnete die Handlung als inakzeptabel und als mögliches Bundesverbrechen. Die Kontroverse umfasst ein mögliches bedrohliches Audio gegen den designierten Bürgermeister, dessen Authentizität jedoch fraglich ist.
Der Gouverneur von Hidalgo, Julio Menchaca Salazar, reagierte entschieden auf die virale Verbreitung eines Videos in sozialen Medien, das Benito Sánchez Pérez, einen Ratsherrn in Cuautepec de Hinojosa, beim Abfeuern von Schüssen in den Himmel zeigt. Die Aufnahmen zeigen den Beamten zunächst mit einer langen Gewehrwaffe und dann mit einer Pistole in einem offenen Bereich.
Menchaca bezeichnete den Vorfall als „inadmissibel“, betonte, dass ein öffentlicher Diener mit Volksvertretung die Sicherheit der Bürger gefährdet und Anklagen wegen des Tragens und Gebrauchs von Waffen, möglicherweise hochkalibriger, riskiert. „Ich lade immer zur Eintracht, zum Frieden, zur Besonnenheit ein, denn fanfaronierend zu sein, Dinge zu sagen oder zu tun, die in einem Medium landen, ohne Grundlage, impliziert eine sehr schwere Verantwortung“, erklärte der Gouverneur gegenüber Medienvertretern.
Er betonte, dass Beamte ein einwandfreies Verhalten wahren müssen: „Wir, die eine soziale, eine Volksvertretung haben, müssen sehr vorsichtig sein mit dem, was wir tun, was wir sagen“. Er warnte, dass dies zu rechtlichen Konsequenzen führen wird, sobald die Behörden das Video und den Ursprung der Waffen prüfen.
Die Kontroverse eskalierte aufgrund eines Audios in einer Version des Videos, in dem eine Stimme warnt: „Schau, was mit Araus passieren wird, Kumpel; lass mich ihn nur in Schwierigkeiten erwischen“, bezogen auf Jorge Hernández Araus, den gewählten Gemeindepräsidenten von Cuautepec. Lokale Quellen deuten jedoch darauf hin, dass das Audio nicht original sein könnte oder überlagert wurde, eine Angelegenheit, die das Staatsanwaltsbüro klären muss, um festzustellen, ob eine direkte Bedrohung vorlag.