Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Afrika (UNECA) mit Sitz in Addis Abeba hat eine Aufforderung zur Abgabe von Interessensbekundungen für die Lieferung von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge und Zubehör herausgegeben. Ziel ist es, einen langfristigen Vertrag für kontinuierliche Beschaffung abzuschließen. Interessierte Unternehmen müssen sich bis zum 3. Dezember 2025 im Global Marketplace der Vereinten Nationen registrieren.
Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Afrika (UNECA) mit Hauptsitz in Addis Abeba, Äthiopien, hat am 18. November 2025 eine Aufforderung zur Abgabe von Interessensbekundungen (EOI) für die Lieferung von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge (EV) und Zubehör veröffentlicht. Die EOI mit der Nummer EOIUNECA23970 schließt am 3. Dezember 2025.
Die UNECA lädt qualifizierte Auftragnehmer mit gültigen Lizenzen und Herstellerermächtigungen ein, für 24 Einheiten EV-Ladegeräte und zugehöriges Zubehör anzubieten. Das Ziel ist die Abschluss eines Langzeitvertrags (LTA) mit einem kompetenten Lieferanten für laufende Lieferungen. Der anfängliche Vertrag läuft ein Jahr, mit möglichen jährlichen Verlängerungen bis zu fünf Jahren je nach Leistung. Ausgewählte Lieferanten erhalten einen Vertrag gemäß den Ausschreibungsunterlagen.
Interessierte Firmen müssen vollständig im Global Marketplace der Vereinten Nationen (UNGM) unter www.ungm.org registriert sein, um teilzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt sind keine Unterlagen erforderlich; Interessensbekundungen sind über den Link „Vendor Response“ einzureichen. Anfragen können an Tesfaneh Bezabih oder Aster Zewede unter tesfaneh.gebre@un.org oder zewdea@un.org gerichtet werden.
Diese Beschaffung fällt unter Einrichtungsmanagement mit dem UNSPSC-Code 25175000 für Systeme zum Laden von Elektrofahrzeugen. Sie unterstützt Äthiopien als Begünstigtes Land und entspricht den Beschaffungsregeln der UN, einschließlich der Einschränkungen gemäß ST/SGB/2006/15 bezüglich der Beschäftigung ehemaliger UN-Personal im Beschaffungsbereich. Lieferanten müssen die Eignungskriterien erfüllen, wie z. B. nicht auf Sanktionslisten zu stehen oder wegen unethischer Praktiken untersucht zu werden.